Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hengler Analytik

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Hengler Analytik gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote von Hengler Analytik sind freibleibend und unverbindlich. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften des Liefergegenstandes ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar.

2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware oder Durchführung der Leistung annehmen können.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.

4. Hengler Analytik übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrags unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Hengler Analytik wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn Hengler Analytik zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

5. Hengler Analytik wird nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung getätigt wird.

6. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Der von uns angebotene Preis ist bindend. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2. Es fallen gegebenenfalls zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden.

3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Ware ausschließlich gegen Vorkasse. Soweit eine Leistungserbringung geschuldet wird, sind Zahlungen ohne jeden Abzug mit Leistungserbringung sofort fällig. Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an uns zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung bzw. Leistungserbringung nicht nur unerheblich übersteigt.

5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser über 20 % über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

1. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf höhere Gewalt, Streik oder ein ähnliches Ereignis, das von uns nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, verlängern sich diese Termine und Fristen für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, soweit der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dauert die Leistungsverhinderung länger als einen Monat, sind wir und der Kunde berechtigt, bezüglich der verhinderten Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

4. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der Hengler Analytik, es sei denn sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Vom Kunden gewünschte Sonderformen der Versendung werden mit einem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Hengler Analytik
Siemensstr. 9
61449 Steinbach

Fax:      +49 (0)61 71 – 70 35 42

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 6 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Hengler Analytik das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

1. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der konkrete Liefergegenstand bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von Hengler Analytik hat der Kunde zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

3. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten, oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (nachfolgend „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für Hengler Analytik, der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware für Hengler Analytik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

4. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Hengler Analytik und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der Hengler Analytik Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

5. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

6. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.

7. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem Paragraphen abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Hengler Analytik berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Hengler Analytik nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Abnehmer verlangen.

8. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

9. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Hengler Analytik auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mir Gefahrübergang.

2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt nicht zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflichten von Hengler Analytik.

4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, falsche Bedienung oder eine anderweitige Verletzung der Vorschriften über Einsatz und Einsatzbedingungen sowie Wartung und Pflege oder auf eine unsachgemäße Veränderung der Ware zurückzuführen ist.

5. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, die nur eine begrenzte Lebensdauer oder Kapazität aufweisen, kann naturgemäß eine Gewährleistung nicht übernommen werden.

6. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde, soweit er die Ware zur Mängelbeseitigung an uns versendet, sie ordnungsgemäß zu verpacken und eine Kopie der Kaufrechnung oder des Lieferscheins sowie eine detaillierte Mängelbeschreibung beizufügen.

§ 9 Haftung

1. Hengler Analytik haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Hengler Analytik oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet Hengler Analytik nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Labens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung sowie auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Hengler Analytik.

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Hinweise und Pflichten des Kunden

1. Wir beachten die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hengler Analytik erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner. Wir sind berechtigt, Kundendaten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

2. Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein- und Ausfuhr von Produkten ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich selbständig über die hierfür geltenden Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den darauf entstehenden Schaden.

3. Soweit Programme, Software oder Literatur zum Lieferumfang gehören, gelten die jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- oder sonstigen Bestimmungen des Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

4. Alle Patente, Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Bei der unüberschaubaren Vielfalt der Produkte ist es Hengler Analytik nicht möglich, die rechtmäßige Verwendung der Produkte durch die Hersteller und Lieferanten der Produkte zu überprüfen. Soweit Hengler Analytik nicht unverzüglich schriftlich über die unrechtmäßige Verwendung der Produkte informiert wird, ist sie von der Haftung für den unrechtmäßigen Gebrauch der Produkte freigestellt.

5. Sofern Batterien oder Akkus in unseren angebotenen Artikeln enthalten sind, weisen wir den Kunden auf folgendes hin:

Bitte entsorgen Sie alle Batterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachfolgenden Adresse kostenlos zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Die Entsorgung von Altbatterien im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter dem Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs.

Sie finden diese Hinweise auch in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit Hengler Analytik unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Hengler Analytik.

§ 12 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Durch RA Bender, Bielefeld auf Richtigkeit überprüft.